Bezüglich Ihres Schreibens betreffs Ihrer Beschwerde gegenüber dem Verhalten besagten Individuums, das – wie Sie mutmaßen – infolge einer Intoxikation öffentliches Ärgernis durch anstößige Kleidung hervorrief, sowie infolge eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr Ihr Ordnungsempfinden verletzte, möchten wir Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass mangels ausreichender Unterlagen angesichts des Fehlens von Beweisstücken ungeachtet des nicht unbeträchtlichen Aufwandes einer eintretendenfalls unerlässlichen Beweisaufnahme vorbehaltlich der relevanten Bestimmungen die Rechtsgrundlagen für diesbezügliche Ermittlungsmöglichkeiten hierseits nur bedingt gegeben sein dürften.
(Beamtenstil; → auch Amtsdeutsch [Eutrepismus] und Reportstil [Aschematiston])